| |
Kontakt:
Rita Eisenmann
Mühlengrund 39
97653 Bischofsheim – Oberweißenbrunn
Tel.: 09772 7188
E-mail: info@fewo-eisenmann.de
So finden Sie uns:
Größere
Kartenansicht
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den
Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
verantwortlich.
Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
-
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich
abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder
kurzfristig bereitgestellt wird.
-
Die Buchung kann mündlich,
schriftlich , telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.
-
Die Buchung erfolgt durch den
buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten
Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende
Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
-
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten
Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot
in Verbindung mit den Angaben in Katalog und Homepage.
-
Die angegebenen Preise sind Endpreise
und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
-
Der vereinbarte Preis, einschließlich
aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Abreise in
bar fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart
ist.
§ 3 Rücktritt
-
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
-
Ein einseitiger, kostenfreier
Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung
ist grundsätzlich ausgeschlossen.
-
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag
zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt
und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu zahlen.
-
Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes
muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch
anrechnen lassen.
Statt Erfüllung kann der
Inhaber des Beherbergungsbetriebes pauschale Stornogebühren
in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten
Unterkunftspreises)
Stornokosten bei Unterbringung
in Ferienhäusern/Ferienwohnungen:
Rücktritt bis zum 45. Tag
vor Beginn der Mietzeit 20 %
Rücktritt bis zum 35.Tag
vor Beginn der Mietzeit 50 %
danach und bei Nichterscheinen
90 %
-
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes
hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf
die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
-
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
-
Die Rücktritterklärung
ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse
des Gastes schriftlich erfolgen
-
§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über
eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber
des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich
anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel
zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung,
stehen ihm keine Anspüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen
Leistungen zu.
§ 5 Haftung
-
Für vom Gast eingebrachte
Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen
(701ff BGB)
-
Der Beherbergungsbetrieb haftet
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 6 Verjährung
-
Anspüche des Gastes gegenüber
dem Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich nach
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§
199 Abs. 1 BGB).
-
Hiervon unberührt bleiben
Anspüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit sowie sonstige Anspüche, die auf eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
-
Es findet deutsches Recht Anwendung.
-
Gerichtsstand für Klagen
des Gases gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich
der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
-
Für Klagen des Beherbergungsbetriebes
gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageergebung nicht bekannt ist, wird der Sitz
des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.
|
|